Worauf habe ich Anspruch, wie wird behandelt und wo finde ich Hilfe?

Die Behandlung chronischer Wunden gehört zum Leistungsspektrum der Krankenkassen. Sie übernehmen weitestgehend deren Kosten im Rahmen des Sachleistungsprinzips. Unter der Voraussetzung, dass Ihr Arzt die Behandlung für medizinisch notwendig hält, übernimmt die Krankenkasse sowohl die Kosten für die ärztliche, fachärztliche und ggf. stationäre Behandlung, die Durchführung der Verbandwechsel zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst und für die notwendigen Verband- und Hilfsmittel.

An einer erfolgreichen Behandlung Ihrer chronischen Wunde sind häufig mehrere medizinische Berufsgruppen beteiligt. In der Regel wird zunächst Ihr Hausarzt Ihre Wunde behandeln. Dafür erhält er von Ihrer Krankenkasse ein Honorar.

Sollte es sich aus seiner Sicht medizinisch als notwendig erweisen, kann er Sie zu einem Facharzt, z. B. zu einem Gefäßspezialisten, oder auch zu einer stationären Behandlung in ein Krankenhaus überweisen. Die dafür anfallenden Kosten übernimmt ebenfalls die Krankenkasse.

Ihre Wunde wird für die Abheilung mit einer geeigneten Wundauflage und anderen Verbandmitteln oder begleitenden Therapiemaßnahmen, z. B. Kompressionstherapie, versorgt. Moderne Wundauflagen besitzen eine hohe Saugkapazität, sorgen für ein optimales Heilungsklima in der Wunde und sichern einen schmerzarmen Verbandwechsel. Dank der hohen Saugkapazität müssen moderne Verbände nicht täglich gewechselt werden, sondern können mehrere Tage auf der Wunde bleiben. Ihr Arzt stellt Ihnen für die benötigten Verbandmittel ein Rezept aus, welches Sie in einer Apotheke, einem Sanitätshaus oder bei einem spezialisierten Homecare-Unternehmen einlösen können. Wie bei den Arzneimitteln gilt hier die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten, min. 5 € und max. 10 € je verordnetem Verbandmittel.

Die Verbände werden nach Vorgabe der behandelnden Ärzte in einem vorgeschriebenen Intervall gewechselt. Wenn Sie oder ein Angehöriger zu Hause nicht in der Lage sind, diesen Verbandwechsel selbst durchzuführen, kann Ihr Arzt eine Verordnung für einen ambulanten Pflegedienst ausstellen, der diese Aufgabe übernimmt. Der Verbandwechsel durch einen ambulanten Pflegedienst ist eine Leistung der häuslichen Krankenpflege, die ebenfalls von der Krankenkasse erstattet wird.

Um die Wundheilung erfolgreich zu erreichen, können in bestimmten Fällen weitere Medizinprodukte, so genannte Hilfsmittel, notwendig sein. Zum Beispiel helfen Kompressionsstrümpfe schwachen oder kranken Venen, den Blutrückfluss zum Herzen zu bewältigen. Orthopädische Entlastungsschuhe verhindern, dass aus Druckstellen am Fuß Geschwüre (Diabetischer Fuß) entstehen. Wechseldruckmatratzen sorgen bei immobilen Patienten dafür, dass sich Körperstellen nicht wundliegen und daraus Druckgeschwüre entstehen können. Diese Hilfsmittel gegen Dekubitus kann der Arzt auf einem Rezept verordnen und ein Sanitätshaus wird Ihnen in der Regel die Produkte liefern. Auch diese Hilfsmittelversorgung im Rahmen der Wundbehandlung ist eine Leistung der Krankenkasse.

Bei den Verordnungen von Leistungen und Produkten ist Ihr Arzt an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden, das heißt, die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Für die Wundbehandlung sind aus diesem Grunde nicht alle vorhandenen Leistungen und Produkte erstattungsfähig. So wird eine Unterdrucktherapie oder Kaltplasmatherapie erst nach vorheriger individueller Genehmigung durch die Krankenkasse erfolgen. Auch Wundspüllösungen für die Reinigung und Desinfektion von Wunden gehören nicht zum Leistungskatalog der Krankenkassen und müssen durch die Patienten selbst finanziert werden.

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