Körper Haut
Informationen für Ärzte
03.07.2015|
Eine phasengerechte Wundversorgung nutzt Patienten und lindert deren Leid. Die Leitlinien der Fachgesellschaften empfehlen ausdrücklich moderne Verbandmittel. Die Überlegenheit der hydroaktiven Wundversorgung ist in Studien belegt.
Die moderne Wundversorgung und Angebote für integrierte Therapien reduzieren das Leiden von Patienten und steigern deren Lebensqualität erheblich. Fachgesellschaften, Krankenkassen und Expertengremien haben bereits Leitlinien verabschiedet, die die deutlichen Vorteile hydroaktiver Wundauflagen wissenschaftlich belegen und ihren Standard-Einsatz fordern. Die Überlegenheit hydroaktiver Verbandmittel ermittelte etwa das Institut für Versorgungsforschung in der Dermatologie und bei Pflegeberufen (IVDP) am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf in einer Metaanalyse. Demnach sind die Heilungschancen bei feuchten Wundauflagen generell um 52 Prozent höher als mit konventionellen Verbänden. Bessere Heilungserfolge ergaben sich auch für einzelne Diagnosen: Ulcus cruris um 39 Prozent, diabetischer Fuß um 49 Prozent und für Dekubitus eine um 156 Prozent bessere Aussicht auf Heilung. Untermauert werden diese Ergebnisse durch eine Untersuchung der Barmer GEK, wonach moderne Therapien und Verbandmittel die Heilungszeit verkürzen und sich positiv auf die gesamte Heilung auswirken.
Defizite bei der Versorgung und Behandlungsfehler
Trotzdem sehen sowohl die Krankenkassen als auch Ärzte deutliche Defizite bei der Versorgung von chronischen Wunden, wie Umfragen gezeigt haben. Der Heil- und Hilfsmittelreport 2014 der Barmer BEK verwies darauf, dass Betroffene unnötig lange an chronischen Wunden leiden. Eine besonders schwerwiegende Unterversorgung stellte die Kasse bei Menschen mit venös bedingten Unterschenkelgeschwüren fest. Nur 40 Prozent werden mit einer Kompressionstherapie behandelt. Die Unterlassung dieser Therapie stellt nach Auffassung der Experten einen Behandlungsfehler dar.
Wichtig für den Vertragsarzt:
Verbandmittel sind Medizinprodukte und keine Arzneimittel. Sie können zu Lasten der GKV verordnet werden, fallen jedoch unter die Richtgrößen (Budget).
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