Verordnung und Erstattung

Welche Auswirkungen haben die Neuregelungen auf Verordnung und Erstattung?

Verbandmittel sind verordnungs- und erstattungsfähig.
Dies gilt ebenfalls für zukünftige »sonstige Produkte zur Wundbehandlung«. Bis zum 01.12.2024 (48-monatige Übergangsfrist) bleiben diese verordnungs- und erstattungsfähig. Bis dahin besteht die Möglichkeit, den Nutzennachweis für diese »sonstigen Produkte zur Wundbehandlung« zu erbringen.

Verbandmittel sowie die sonstigen Produkte zur Wundbehandlung werden weiterhin über das Muster 16 – Formular verordnet.(1) Maximal drei verschiedene Produkte können auf einem Rezept verordnet werden.

(1) Muster 16 ist vorgesehen für die Verordnung von Arznei- und Verbandmitteln sowie Hilfsmitteln mit Ausnahme von Seh- und Hörhilfen. Ebenso gilt das Verordnungsformular für patientenbezogenen Sprechstundenbedarf.

Siehe auch | KBV online | Hinweise zur Verordnung

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