Wahlprüfsteine „chronische Wundversorgung“

Fragen zur Wahl – moderne Wundversorgung aus Sicht der Politik

Die Wundbehandlung von Patienten mit chronischen Wunden ist ein entscheidender Faktor für die Genesung der Betroffenen. Die Versorgung ist auch ein besonderes Beispiel für die Herausforderungen, vor denen das Gesundheitssystem in diesen Fällen steht, denn eine angemessene Versorgung muss multidisziplinär, interprofessionell und intersektoral erfolgen. In der ablaufenden Legislaturperiode hat die Große Koalition das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) verabschiedet, das aus Sicht des BVMed eindeutig den politischen Willen zur Verbesserung der Wundversorgung artikuliert. Wie soll es in diesem Bereich nach der Bundestagswahl 2017 weitergehen?

Die Initiative Moderne Wundversorgung des BVMed hat von CDU (MdB Dr. Roy Kühne), SPD (Partei und MdB Martina Stamm-Fibich) Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke ihre künftigen Pläne erfragt. Die vollständigen Fragen und Antworten sind hier zu finden, im Folgenden stellt der BVMed die Positionen dar.

1. Maßnahmen zur langfristigen Verbesserung der Versorgung von Patienten

Die CDU verweist auf die von der Großen Koalition im HHVG geschaffene Legaldefinition für Verbandmittel. Diese „ziemlich umfassende Definition“ werde den Patientenansprüchen auf individuelle und qualitativ hochwertige Versorgung gerecht. Ebenso sei die Einrichtung außerhäuslicher Wundzentren wichtig gewesen.

Die SPD betont die Wichtigkeit der bestmöglichen Versorgung und der Erarbeitung einer Richtlinie im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), um die Struktur zur Versorgung von Patienten zu verbessern. Die Initiative davon sei von der Partei ausgegangen. In Zukunft seien anhaltende Reformanstrengungen notwendig. Besonders wichtig sei „die Überwindung von Schnittstellenproblemen zwischen den Sektoren, Leistungserbringern und Kostenträgern“. Allgemein sollen „die Kosten der Modernisierung unseres Gesundheitswesens gerechter“ verteilt werden.

Die FDP will die ambulante, wohnortnahe Versorgung chronischer Wundpatienten sichern, deren Basis Haus- und Fachärzte bilden sollten. Eine zentralisierte Versorgung habe sich „nur punktuell als praktikabel erwiesen“. Behandlungsmethoden aus dem Krankenhaus sollten schneller in den ambulanten Sektor überführt, Qualitätsverträge dauerhaft und ohne Beschränkungen eingeführt werden. Ein Wirtschaftlichkeits-Nachweis bei integrierten, rein ambulanten Verträgen der besonderen Versorgung solle es nicht geben, wenn eine besondere Versorgungs-Qualität erreicht werde.

Die Grünen stellen besonders die Aufwertung von Gesundheitsberufen heraus, um eine gute Zusammenarbeit der unterschiedlichen Akteure zu erreichen. Spezialisierte Wundzentren könnten bei der Wundversorgung ärztliche und vor allem pflegerische Kompetenzen bündeln. Hinzu kommt die Forderung nach Berücksichtigung chronischer Wunden in der Ausbildung der Gesundheitsberufe und Ärzte sowie nach einer Gesundheitsförderung, um Erkrankungen zu vermeiden.

Der Ausbau spezialisierter Einrichtungen ist für Die Linke zur Versorgung unterstützenswert. Sie weist aber auch auf die Notwendigkeit von einer phasengerechten Versorgung im häuslichen Umfeld hin. Daher sollte die Förderung von Spezialeinrichtungen mit „Qualitätsoffensiven in der häuslichen professionellen Pflege“ einhergehen. Bei der Behandlung sei es noch notwendig, einen „wissenschaftlichen Konsens herzustellen“. Dazu seien Bemühungen, die auf dem aktuellen Forschungsstand aufbauend anerkannte Standards (Leitlinien) erarbeiten, zu begrüßen.

Einschätzung: Zukunfts-Themen im Prinzip ähnlich bei Wundzentren, Ausnahme hierbei ist die FDP. Die Linke hebt als einzige Bedeutung häuslicher Versorgung besonders hervor. CDU und SPD loben das von ihnen in der Großen Koalition verabschiedete HHVG. Die SPD deutet „gerechtere“ Kostenverteilung an, ohne konkret zu werden. Die Grünen betonen Ausbildung und Kompetenzsteigerung. Bei der Linken deutet sich eventuell eine restriktivere Handhabung bei Verordnungen („Qualitätsanforderungen“) an, die jedoch unabhängig durch die Wissenschaft geklärt werden soll.

2. Verbandmittel und sonstige Produkte in der Wundbehandlung

Die CDU erwartet vom Gemeinsamen Bundesausschuss nach den gesetzlichen Vorgaben im HHVG eine konkrete Abgrenzung und Bewertung dazu, welche Verbandmittel erstattungsfähig sein sollten. Es sollten „sowohl bewährte als auch notwendige Produkte der Wundversorgung“ weiterhin verordnungsfähig sein, wobei neben Wirtschaftlichkeit auch Qualität, wissenschaftliche Evidenz, medizinische Notwendigkeit und innovative Produkte zu berücksichtigen seien. Dazu sollte die Fachexpertise von Verbänden und Patientengruppen mit einbezogen werden.

Auch aus Sicht der SPD ist die Definition für Verbandmittel im HHVG „gut und richtig“. Für die Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses sollten keine Vorgaben der Politik gemacht werden. Wichtig sei für die SPD, die notwendige Versorgung auf einem hohen Qualitätsniveau zu erhalten, damit Ärzte eine verantwortungsbewusste und evidenzbasierte Verordnungsentscheidung treffen könnten. MdB Stamm-Fibich ergänzt, dass das Verfahren zur Nutzenbewertung als Maßnahme zur Sicherung der Gesundheit von Patienten wichtig sei. Das Bewertungsverfahren müsse angemessen sein, Kosten und Dokumentationsaufwand sollte für alle Beteiligten verhältnismäßig gestaltet werden. Für Innovationen, die den Patienten einen Zusatznutzen bringen würden, stehe den Herstellern der Verbandmittel eine entsprechende Vergütung zu.

Die FDP lobt am HHVG, dass es die „individuelle und phasengerechte Versorgung“ von Patienten mit chronischen Wunden sichergestellt und die notwendige Rechtssicherheit bei der Erstattung von Verbandmitteln hergestellt habe.Für chronische Wundpatienten von besonderem Interesse seien Verbandmittel, die zusätzlich weitere Funktionen und Eigenschaften zu Unterstützung der Wundheilung beinhalten. Es sei essentiell, dass der Gemeinsame Bundesausschuss in der zu erarbeitenden Richtlinie die nun definierten Verbandmittel von anderen Medizinprodukten klar abgrenze, damit die Kosten für diese anderen Medizinprodukte nicht mehr fälschlicherweise von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen würden.

Die Grünen fordern vom künftigen Gesetzgeber und der künftigen Bundesregierung darauf zu achten, dass der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses dem „Ziel einer bedarfsgerechten, evidenzbasierten und an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten orientierten Wundversorgung“ diene.

Die Linke begrüßt die Legaldefinition von Verbandstoffen. Es müsse sich zeigen, ob die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses auch „längerfristig Fortschritte in der Wundbehandlung“ erfassten. Man hoffe auf eine patientenorientierte, moderne Versorgung. Die Partei kritisiert, dass bisher nicht alle Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zu patientenorientierten Ergebnissen geführt hätten. Die Linke fordert daher eine „Stärkung der Patientenvertretung“.

Einschätzung: Bei der Definition von Verbandmitteln und sonstigen Produkten durch die CDU ist die ausdrückliche Berücksichtigung innovativer Produkte und die Erwähnung von Verbänden und Patientengruppen auffällig, ebenso der Hinweis der Linken auf die langfristigen Fortschritte.

Alle Parteien sehen den G-BA in zentraler Position. Die Linke argumentiert aus Patientensicht und sieht die Notwendigkeit, eine stärkere Stimme der Patienten im G-BA zu implementieren.

3. Versorgungsmodelle, Finanzierung spezialärztlicher Versorgung, Telemedizin

Die CDU hebt die bereits erfolgte Förderung durch den Innovationsfonds hervor, für Versorgungsmodelle für strukturschwache Regionen, Patienten mit multimorbiden Erkrankungen sowie zum Ausbau der Telemedizin und im Bereich der Versorgungsforschung zur Weiterentwicklung der Qualitätssicherung und Patientensicherheit. Dies solle fortgeführt werden. Projekte für eine sektorenübergreifende, interdisziplinäre und patientenorientierte Versorgung besonders multimorbider chronisch erkrankter Patienten seien zu fördern, zu bewerten und bei Eignung in die Regelversorgung zu integrieren.

Auch die SPD verweist auf den Innovationsfonds sowie die Vereinfachung der Möglichkeiten der Krankenkassen, sektorenübergreifende oder interdisziplinär fachübergreifende Verträge zur Versorgung abschließen zu können. Außerdem seien die Rahmenbedingungen für den Ausbau telemedizinischer Angebote geschaffen worden. Dies sei wichtig zur Modernisierung des Gesundheitssystems gewesen, die SPD werde diesen Prozess weiter aktiv mitgestalten.

MdB Stamm-Fibich nimmt ergänzend Stellung zur Telemedizin als Weg, allen Menschen unabhängig vom Wohnort eine gute Gesundheitsversorgung zu ermöglichen.

Die FDP spricht sich klar für eine Abschaffung der Budgetierung im Gesundheitswesen aus. Diese habe zur Unterfinanzierung der medizinischen Versorgung und zum Ausbluten der Gesundheitsversorgung auf dem Land und in sozialen Brennpunkten geführt. Sie sei ungerecht, weil Patienten dadurch und durch „versteckte Zwangsrationierung“ Untersuchungen und Therapien vorenthalten würden. Die Partei setze sich für den Ausbau digitaler Gesundheitsdienstleistungen und eine sichere Digitalisierung des Gesundheitssystems ein, der Ausbau von Telemedizinprojekten in der Breite sei unbedingt zu unterstützen.

Die Grünen erhoffen sich durch die Digitalisierung im Gesundheitswesen und telemedizinische Angebote eine Verbesserung der Versorgung, besonders im ländlichen Raum. Konkrete Voraussetzung dafür sei der Ausbau von Breitbandverbindungen. Auch müssten telemedizinische Angebote angemessen vergütet werden.

Die Linke befürwortet neue Versorgungsansätze und „gut evaluierte Modellprojekte“ mit Mitteln der GKV und unter Beteiligung von Herstellern. Bei positiven Ergebnissen könnten diese in die Regelversorgung überführt werden. Die Mittel aus dem Innovationsfonds würden so aber nicht verwendet, folgten der Wettbewerbslogik, würden nicht ausreichend auf Ergebnis-Qualität untersucht und seien meistens nicht dazu konzipiert, in die breite Anwendung gebracht zu werden. Telemedizinische Anwendungen unterstützt die Linke, betont aber, wie wichtig der Anspruch „auf eine wohnortnahe Face-to-face-Versorgung“ sei. Der Nutzen der Telemedizin liege vorwiegend in Maßnahmen und Kommunikation, die ohne digitale Unterstützung nicht möglich wären.

Einschätzung: CDU und SPD führen den Innovationsfonds als Maßnahme zur Versorgungsverbesserung an. SPD und die aktuellen Oppositionsparteien setzen zusätzlich auf innovative Angebote, die zu einer Verbesserung von Versorgung führen können. Insbesondere die Nennung telemedizinischer Ansätze passt zur aktuellen Entwicklung bei Versorgungsansätzen und bietet einen Anknüpfungspunkt für die moderne Wundversorgung, neue Versorgungsmethoden zu testen.


Fragen und Antworten als Download hier.


Zur Initiative:

Die Initiative Moderne Wundversorgung ist eine gemeinsame Aktion der Hersteller moderner Wundversorgungsprodukte im Bundesverband Medizintechnologie (BVMed). Mit Studien, Hintergrundgesprächen und jährlichen Diskussionsveranstaltungen bietet die Initiative Impulse zur Verbesserung der Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden.

Weitere Informationen unter: www.info-wundversorgung.de

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