Verbandmittel | »sonstige Produkte zur Wundbehandlung«

Am 16.08.2019 ist das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) in Kraft getreten – und damit die Neuregelungen zur Verbandmitteldefinition. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Beschluss vom 20.08.2020(1) eine Abgrenzung von Verbandmitteln zu »sonstigen Produkten zur Wundbehandlung« durch eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie vorgenommen. Der Beschluss ist am 02.12.2020 in Kraft getreten.

(1) | Arzneimittel-Richtlinie - Abschnitt P und Anlage Va | Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung
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